Konformitätsbewertung

Begründet eine ETSI-CRA-Norm jetzt eine Konformitätsvermutung für mein Produkt?

Nein. ETSI hat am 13. August 2026 das Genehmigungsverfahren für 17 vertikale Normen zum Cyber Resilience Act eröffnet. Die Konformitätsvermutung nach Artikel 27 beginnt erst, wenn eine Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union erscheint. Kein Dokument der Reihe EN 304 hat diesen Punkt erreicht.

Was ETSI bekannt gegeben hat

ETSI hat 17 endgültige Normentwürfe der Reihe EN 304 zur öffentlichen Umfrage gestellt. Sie gingen an 41 Mitgliedsorganisationen, darunter die nationalen Normungsgremien des Europäischen Wirtschaftsraums.

Vier Sozialpartner können ebenfalls Stellung nehmen. ANEC vertritt die Verbraucher, ECOS die Umweltinteressen, ETUC die Gewerkschaften und SBS die kleinen Unternehmen. Das Verfahren endet zwischen Mitte September und Mitte November 2026, und der Endtermin richtet sich nach der jeweiligen Norm.

Was das Arbeitsprogramm verzeichnet

Jedes dieser Dokumente führt nun die Version 1.0.0 mit dem Deckblattdatum 13. August 2026. Der Status lautet "Deliverable approval procedure initiated". Jeder Arbeitsauftrag trägt außerdem die Kennzeichnung als harmonisierte Norm mit dem Wert Ja.

Diese Kennzeichnung wird leicht falsch gelesen. Sie weist das Dokument als Kandidaten für die Harmonisierung nach dem Normungsauftrag M/606 aus. Sie verzeichnet keine Fundstelle. Das Feld für das Amtsblatt ist bei jedem dieser Arbeitsaufträge leer.

Warum diese Unterscheidung über Ihr Konformitätsverfahren entscheidet

Artikel 27 Absatz 1 knüpft die Vermutung an harmonisierte Normen "the references of which have been published in the Official Journal of the European Union". Ein Entwurf begründet nach diesem Artikel nichts. Der Stand des Entwurfs ändert daran nichts, und die Nähe eines Produkts zu diesem Entwurf ebenso wenig.

Am stärksten betrifft dies wichtige Produkte der Klasse I nach Anhang III. Artikel 32 Absatz 2 entzieht die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Modul A, wenn keine harmonisierten Normen vorliegen. Diese Bedingung ist für jede Produktkategorie weiterhin erfüllt. Die Bewertung durch Dritte nach Modul B und Modul C oder nach Modul H bleibt heute der gültige Weg. Artikel 32 Absatz 3 ordnet Produkte der Klasse II ohnehin dort ein.

Was sich jetzt lohnt

Lesen Sie den Entwurf für Ihre Kategorie. ETSI veröffentlicht jeden genehmigten Entwurf unter einer dauerhaften Adresse auf der eigenen Website, und die Berichterstatter bearbeiten mehrere davon in öffentlichen GitLab-Repositorien. Die Anforderungen sind daher heute lesbar. Nachweise, die jetzt entstehen, muss ein Hersteller nach der Veröffentlichung der Fundstelle nicht mehr beschaffen.

Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten ab dem 11. September 2026. Die übrige Verordnung gilt ab dem 11. Dezember 2027.

Unsere Zuordnung der Reihe EN 304 zu jedem Punkt von Anhang III und Anhang IV verzeichnet den Stand jedes Dokuments und das zuständige Gremium. Der CRA-Tracker enthält den datierten Eintrag zu diesem Ereignis, und unsere FAQ-Antwort zur Abdeckung der Kategorien erklärt, welches Gremium welche Kategorie bearbeitet.

Quellen. Die ETSI-Pressemitteilung vom 13. August 2026, der öffentliche Konsultationsbereich von ETSI CYBER-EUSR, Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex und das Workshop-Programm CRA Standards Unlocked von CEN, CENELEC und ETSI.