Wo finde ich verlässliche Leitfäden zum Cyber Resilience Act (CRA)?
Verlässliche Leitfäden zum Cyber Resilience Act (CRA) beginnen bei den amtlichen Quellen, also der Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex, den Leitlinien der Europäischen Kommission und den Veröffentlichungen von ENISA.
Wichtigste Punkte
- Amtliche Quellen gehen vor. Die Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex ist der verbindliche Text.
- Deutschsprachige Inhalte auf dieser Seite sind mit einem eigenen Abschnitt ausgewiesen. Die übrigen Leitfäden sind auf Englisch.
- Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten ab dem 11. September 2026, das vollständige Konformitätsregime ab dem 11. Dezember 2027.
- Standardprodukte können die Selbstbewertung nach Modul A nutzen. Wichtige und kritische Produkte brauchen eine benannte Stelle oder ein europäisches Cybersicherheitszertifizierungsschema.
CRA-Konformität beginnt mit der SBOM
Die Software-Stückliste (SBOM) ist die Grundlage jeder Risikobewertung. Anhang I verlangt, dass ein Hersteller die Komponenten seines Produkts kennt und Schwachstellen darin behandelt. Ein Leitfaden hilft erst, wenn die Komponentenliste steht.
SBOM kostenlos auf bekannte CVE prüfenDeutschsprachige Inhalte
Diese Seiten sind auf Deutsch verfasst.
Amtliche Quellen
Der verbindliche Text und die Leitlinien der zuständigen Stellen. Diese Seiten sind auf Englisch.
Leitfäden nach Aufgabe
Arbeitshilfen für die Schritte, die ein Hersteller wirklich gehen muss. Diese Seiten sind auf Englisch.
Normen und harmonisierte Normen
Wie der CRA auf die Normen abbildet, mit denen Hersteller Konformität nachweisen. Diese Seiten sind auf Englisch.
Quellen
Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026
Aus Leitfäden eine prüffähige Dokumentation machen
CVD Portal deckt den Weg von der Produktklassifizierung über Anhang I und die EU-Konformitätserklärung bis zur Meldung nach Artikel 14 ab.
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