Cyber Resilience Act

Wo finde ich verlässliche Leitfäden zum Cyber Resilience Act (CRA)?

Verlässliche Leitfäden zum Cyber Resilience Act (CRA) beginnen bei den amtlichen Quellen, also der Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex, den Leitlinien der Europäischen Kommission und den Veröffentlichungen von ENISA.

Wichtigste Punkte

  • Amtliche Quellen gehen vor. Die Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex ist der verbindliche Text.
  • Deutschsprachige Inhalte auf dieser Seite sind mit einem eigenen Abschnitt ausgewiesen. Die übrigen Leitfäden sind auf Englisch.
  • Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten ab dem 11. September 2026, das vollständige Konformitätsregime ab dem 11. Dezember 2027.
  • Standardprodukte können die Selbstbewertung nach Modul A nutzen. Wichtige und kritische Produkte brauchen eine benannte Stelle oder ein europäisches Cybersicherheitszertifizierungsschema.

CRA-Konformität beginnt mit der SBOM

Die Software-Stückliste (SBOM) ist die Grundlage jeder Risikobewertung. Anhang I verlangt, dass ein Hersteller die Komponenten seines Produkts kennt und Schwachstellen darin behandelt. Ein Leitfaden hilft erst, wenn die Komponentenliste steht.

SBOM kostenlos auf bekannte CVE prüfen

Quellen

Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026

Aus Leitfäden eine prüffähige Dokumentation machen

CVD Portal deckt den Weg von der Produktklassifizierung über Anhang I und die EU-Konformitätserklärung bis zur Meldung nach Artikel 14 ab.

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